Allgemeine Hinweise
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
Paul Ernst Bike Werk
Herchenbachstr. 15
51491 Overath
E-Mail: info@bike-werk.com
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Wartungs-, Montage- und Serviceleistungen rund um Fahrräder, E-Bikes und Zubehör. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Reparatur- oder Serviceauftrag erteilt und dieser vom Auftragnehmer angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung erfolgen.
Der Auftragnehmer führt Reparaturen, Wartungen und sonstige Servicearbeiten nach bestem Wissen und handwerklichem Können durch. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.
Zusätzliche Arbeiten, die während der Reparatur als notwendig erkannt werden, dürfen nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt werden. Ist eine Rücksprache nicht möglich und sind die Arbeiten zur Verkehrssicherheit erforderlich, dürfen diese auch ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Leistung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt bar, per EC-Karte oder nach individueller Vereinbarung.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Weicht der tatsächliche Reparaturaufwand erheblich ab, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Fertigstellung der Arbeiten unverzüglich abzuholen und die Leistung zu prüfen. Mit der Abholung gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine offensichtlichen Mängel gerügt werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, normalen Verschleiß oder mangelnde Pflege entstehen.
Bei E-Bikes erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Akkus und elektronische Komponenten, soweit diese vom Hersteller ausgeschlossen oder altersbedingt verschlissen sind.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Verwendung von gebrauchten oder instandgesetzten Teilen erfolgt dies ausschließlich auf Wunsch des Kunden. Für diese Teile wird keine Gewährleistung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Ab dem dritten Werktag nach Mitteilung der Fertigstellung kann ein Standgeld in Höhe von 2,50 € pro Tag erhoben werden.
Fahrräder, die trotz Aufforderung länger als drei Monate nicht abgeholt werden, können nach vorheriger Ankündigung verwertet werden.
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: 01.02.2026